Fortlaufend wöchentlich im Schulzeittarif
Der Unterricht findet fortlaufend wöchentlich zu einem festen Termin statt und richtet sich ohne Ausnahme nach den Schulferien des Landes Berlin. In den Berliner Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen des Landes Berlin findet kein Unterricht statt. Garantiert werden 36 Unterrichtswochen im Schuljahr.
Fortlaufend wöchentlich mit flexibler Zeit
Der Unterricht findet fortlaufend wöchentlich zu einem festen oder flexiblen Termin statt. Die Termine werden unter Berücksichtigung der individuellen Urlaubszeiten monatlich im Voraus vereinbart.
Einzeltermine ohne Vertragsbindung
Der Unterricht wird von Termin zu Termin frei vereinbart.
Ferienpaket
Als Ergänzung zum Schulzeittarif können in manchen Ferien zusätzliche Termine gebucht werden. Zu welchen Ferienzeiten ich Termine anbieten kann gebe ich jeweils im Voraus bekannt. Für diese Zeiten können ein oder mehrere Termine verbindlich im Voraus vereinbart werden, als feste Termine oder in Absprache auch noch mit flexibler Zeit.
Probezeit und Kündigungsfristen
Im Schulzeittarif gelten die ersten 6 Wochen als Probezeit. In dieser Zeit kann der Unterricht jederzeit zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden.
Generell gelten folgende Kündigungsfristen:
Fortlaufend wöchentlich im Schulzeittarif: 3 Monate zum Monatsende;
Fortlaufend wöchentlich mit flexibler Zeit: 1 Monat zum Monatsende;
Einzeltermine ohne Vertragsbindung: keine Kündigungsfrist.
Die Kündigung wird nur in schriftlicher Form wirksam. Die Kündigungsfrist beginnt immer am 1. des Folgemonats. Entscheidend ist der fristgerechte Eingang spätestens zum 31. eines Monats. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.
Kombinierbarkeit der Angebote
Alle Tarife können beliebig kombiniert oder in Absprache gewechselt werden, gegebenenfalls sind lediglich die Kündigungsfristen zu beachten.
Absageregelung
Absage durch die Lehrerin – alle Tarife
Muß ich den Unterricht von meiner Seite aus absagen, so wird der Termin nachgeholt. Ersatztermine können zeitnah innerhalb der Schulwoche, am Wochenende oder auch in weiter
entfernt liegenden Ferien, bspw. den Sommerferien stattfinden.
Absage durch den Schüler
Schulzeittarif und fortlaufend wöchentlich mit flexiblem Termin: Sagt der Schüler von sich aus ab, so besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin. Auf Anfrage bemühe ich mich aber gerne um eine Ausweichmöglichkeit (Kulanzregelung), insbesondere, wenn die Absage längerfristig vorher erfolgt. Der Ersatztermin sollte innerhalb derselben Unterrichtswoche des abgesagten Termins liegen. Sind keine Termine frei bzw. kann der Schüler keinen der angebotenen möglichen Ersatztermine einrichten, so fällt die Stunde aus.
Einzeltermine, Probetermine und Gutschein-Termine: Bei Absagen innerhalb von weniger als 24 Stunden vor einem vereinbarten Unterrichtstermin wird das Stundenhonorar dennoch fällig. Bei Absagen mehr als 24 Stunden vor dem Unterrichtstermin kann ohne weitere Kosten ein neuer Termin gefunden werden oder die Stunde unentgeltlich enfallen.
Honorar und Zahlungsweise
Schulzeittarif
Das Honorar wird in 12 gleichen Monatsbeiträgen pro Jahr berechnet und ist jeweils zum 3. eines Monats per Dauerauftrag/Überweisung zahlbar.
Fortlaufend wöchentlich mit flexiblem Termin
Das Honorar wird beim ersten Termin des Monats für die für diesen Monat vereinbarten Termine in Bar bezahlt.
Ferienpaket
Das Honorar für ein Ferientermine werden jeweils zur Stunde in Bar bezahlt.
Probetermine und Einzeltermine:
Die Stunden werden zur Stunde in Bar bezahlt.
Gutscheine:
Gutscheine sind vorab per Überweisung oder vorab in Bar zahlbar.
Ausleihe eines Instruments
Entweder hinterlegen Sie eine Kaution oder es wird in einer Ausleih-Vereinbarung ein Maximalbetrag bei Verlust oder Totalschaden festgehalten. Sollte es in der Zeit der Ausleihe zu Beschädigungen am Instrument gekommen sein, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, so behalte ich mir vor, die anfallenden Reparaturkosten von der Kaution abzuziehen bzw. Ihnen in Rechnung zu stellen. Sollte das Instrument verloren gehen oder einen Totalschaden aufweisen, dann verrechne ich die komplette Kaution bzw. der Maximalbetrag wird fällig. Forderungen über diesen Betrag hinaus fallen in keinem Fall an. Bei Bedarf können Sie eine Instrumentenversicherung abschließen. Der Zustand des Instruments, der Erhalt der Kaution und die Übergabe der Posaune werden in einem Ausleih-Vertrag bzw. einer Ausleih-Vereinbarung schriftlich festgehalten.
Stand: September 2026
